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Die Stiftung Leben und Arbeit versichert, dass die Spende satzungsgemäß verwendet wird. Die Stiftung Leben und Arbeit ist laut Freistellungsbescheid des Finanzamtes Freital St.-Nr. 206/140107630 vom 08.07.2013 als gemeinnützig anerkannt. Die Spende, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dient, ist bei der Bemessung der Lohn- bzw. Einkommensteuer abzugsfähig. Ich erhalte zeitnah eine Zuwendungsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.